Steuererklärung im Studium

Steuererklärung im Studium

Ein Studium ist eine kostspielige Angelegenheit. Umso wichtiger, dass Du Dir wo möglich finanzielle Erleichterungen verschaffst. Eine von Studierenden häufig unterschätzte Möglichkeit hierzu bietet die freiwillige Steuererklärung. Ob und wann sich der damit verbundene Aufwand für Dich lohnt, erfährst Du in unserem Ratgeber.

Der Steuererklärung haftet altersunabhängig ein dürftiges Image an. Doch mit ein wenig Sachverstand wird aus der lästigen bürokratischen Pflichtübung ein lohnenswertes Geschäft.    Steuerliche Vorteile sind dabei nicht nur gewieften Buchhaltern und Betreibern zwielichtiger Off-Shore-Firmen vorbehalten, auch Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber dem Finanzamt gewinnbringend abrechnen. 

Zugegeben, die Beschäftigung mit Steuerrecht außerhalb des Hörsaals ist für die meisten Studierenden keine besonders aufregende Vorstellung. Weil folglich viele gar nicht um ihre Möglichkeiten wissen, geben wir Dir hier eine kompakte Übersicht.       

Wann müssen Studierende eine Steuererklärung abgeben?

Studierende sind nur in bestimmten Fällen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Eine solche „Pflichtveranlagung“ besteht unter anderem, wenn

  • Dein Einkommen den sogenannten Grundfreibetrag überschreitet. Hierbei handelt es sich um eine steuerfreie Verdienstgrenze von aktuell 9.984 Euro pro Jahr (Stand: Januar 2022).
  • Du während eines Jahres Gehälter oder Lohn von mehr als einem Arbeitgeber erhalten hast. Die Höhe Deiner derart erzielten Einkünfte ist dabei zunächst unerheblich.   

Greift die Pflichtveranlagung, musst Du beim zuständigen Finanzamt fristgerecht eine Steuererklärung für das entsprechende Geschäftsjahr einreichen.

Wann sind Steuererklärungen für Studierende nicht verpflichtend?

Ansonsten ist die Steuererklärung für Dich als Studierenden nicht obligatorisch. Eine freiwillige Steuererklärung („Antragsveranlagung“) kann für Studierende dennoch lohnenswert sein, etwa wenn Du in einem Ferienjob gearbeitet oder ein bezahltes Praktikum absolviert hast. Denn dann wurde von Deinem Gehalt automatisch Lohnsteuer abgeführt, die Du Dir in aller Regel vom Fiskus zurückholen kannst. 

Besonders lukrativ wird es, wenn Du bereits über eine abgeschlossene Ausbildung oder einen Bachelor-Abschluss verfügst. Denn die Kosten für ein Zweitstudium lassen sich nicht nur wesentlich effektiver absetzen, sondern mitunter sogar über mehrere Jahre anrechnen.

Im Unterschied zu einer verpflichtenden Abgabe hast Du für die freiwillige Steuererklärung wesentlich mehr Zeit. So kannst Du eine Antragsveranlagung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen.   

Kann man das Zweitstudium steuerlich absetzen?

Hast Du bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen oder einen Hochschulabschluss erworben, erachtet der Gesetzgeber Dein (Zweit-)Studium als Fortbildung. Die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen kannst Du gegenüber dem Finanzamt dann sämtlich als Werbungskosten geltend machen und Deine Steuerlast so signifikant senken.

Wie beschrieben profitierst Du davon erst, wenn Du auch tatsächlich Steuern zahlst. Doch auch, wenn Du noch gar kein steuerpflichtiges Einkommen beziehst, kannst Du Deine Werbungskosten in der Steuererklärung als Verlust verbuchen und zu einem späteren Zeitpunkt verrechnen lassen. Mithilfe eines solchen „Verlustvortrags“ kommst Du dann pünktlich zum Berufseinstieg in den Genuss von Steuererleichterungen.

Kann man Sonderausgaben im Erststudium steuerlich absetzen?

Die Kosten für ein Erststudium (Ausnahme: duales Studium) lassen sich hingegen lediglich als sogenannte Sonderausgaben geltend machen. Zwar mindern diese ebenfalls den Steuerbetrag, im Unterschied zu den Werbungskosten allerdings immer nur für das konkrete Jahr, in dem die jeweiligen Ausgaben anfallen. 

Sonderausgaben wirken sich also nur dann steuerlich vorteilhaft aus, wenn Du im selben Jahr auch steuerpflichtige Einkünfte erzielst. Die Sonderausgaben sind auf 6.000 Euro pro Jahr begrenzt. 

Welche studienbedingten Aufwendungen sind steuerlich absetzbar?

Zwischen Erst- und Zweitstudium besteht steuerrechtlich also ein entscheidender Unterschied. Doch ob Werbungskosten oder Sonderausgaben: Welche studienbedingten Aufwendungen sind überhaupt steuerlich absetzbar?

Zu den gängigsten Posten gehören z.B.: 

  • Semesterbeiträge, Studien- und Prüfungsgebühren,
  • Finanzielle Aufwendungen für Arbeitsmittel und Lernmaterialien (Fachliteratur, Druck- und Kopierkosten, Bürobedarf, Notebooks), 
  • Fahrtkosten, sowohl für Fahrten zur Uni oder Bibliothek wie auch für Studienfahrten und Exkursionen,   
  • Kosten für Auslandssemester und Praktika. 

Wie Du sicher aus eigener Erfahrung weißt, kommt so schnell einiges zusammen. Für die meisten der genannten Kostenpunkte gibt es allerdings Höchstgrenzen und Pauschalen, die Du beachten musst.

Die jeweiligen Belege musst Du beim Finanzamt zwar nicht einreichen, jedoch solltest Du in der Lage sein, die einzelnen Kosten jederzeit auf Nachfrage nachzuweisen. Alle relevanten Quittungen, Kontoauszüge und Rechnungen solltest Du deshalb mindestens bis zum Erhalt des Steuerbescheids sorgfältig aufbewahren.      

Wie erstellt man als Studierender eine Steuererklärung?

Für die Erstellung und Übermittlung Deiner Steuererklärung hast Du verschiedene Möglichkeiten. Die staatliche Online-Plattform ELSTER ist kostenlos, allerdings nicht auf studentische Bedürfnisse ausgelegt und daher für Laien nur bedingt geeignet. Wenn Du beim Ausfüllen der Formulare Unterstützung willst, gibt es professionelle Alternativen zur klassischen Steuerberatung in Form von Apps und digitaler Angebote. Einige Anbieter haben sich mittlerweile auf Studierende und Absolventen spezialisiert und begleiten Dich gegen eine geringe Gebühr Schritt für Schritt mit entsprechender Software.

Nicht-kommerzielle Tools und Softwarelösungen sind ebenfalls eine Option, erfordern aber mehr Eigeninitiative. Egal, für welchen Weg Du Dich letztlich entscheidest: Ausreichend Zeit sowie die grundsätzliche Bereitschaft, Dich mit der Materie auseinanderzusetzen solltest Du in jedem Fall mitbringen.     

Fazit

Ob sich eine freiwillige Steuererklärung für Dich lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, allen voran Deiner individuellen Situation (Erst- oder Zweitstudium), der Höhe Deines Einkommens und Deinen Ausgaben. Bevor Du Dich also blind in den Papierkrieg stürzt, solltest Du zunächst grob kalkulieren, ob das jeweilige Geschäftsjahr den Aufwand rechtfertigt.    

Nun ließe sich argumentieren, dass die Steuererklärung im Studium unabhängig der zu erwartenden Einsparungen eine sinnvolle Übung für den späteren Berufseinstieg darstellt. Zwar sind auch Arbeitnehmer, sofern in klassischen Anstellungsverhältnissen, nur in Ausnahmefällen zu einer Steuererklärung verpflichtet, doch mit dem nötigen Aufwand bzw. professioneller Unterstützung lassen sich fast immer Vorteile geltend machen!  

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